Allgemeine Geschäftsbedingungen  

MACH! Consulting & Marketing UG (haftungsbeschränkt) 

Hauptstraße 61 | 65795 Hattersheim am Main, Deutschland 

Stand: November 2023  

 

1 Vertragsabschluss 

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers (nachfolgend „AN“) mit Auftraggebern, die Unternehmer sind (nachfolgend „AG“), auch wenn bei zukünftigen Geschäften nicht bei jedem Vertragsschluss neu auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden sollte.  

AGB des AG werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Streichungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB sind unwirksam und werden nicht anerkannt. Die Kontrahierung erfolgt nur unter vollständiger Einbeziehung dieser AGB.  

 

2 Geschuldete Leistung 

Der AN erbringt für den AG Leistungen im Bereich der Neukundenakquise in Form von Adressbereitstellungen / Zielgruppenrecherchen / Outbound- Telefonie / Terminvereinbarungen für Erstgespräche oder Besuchstermine. Die konkret zu erbringenden Leistungen richten sich nach der Bestellbestätigung. 

Bei der Terminvermittlung schuldet der AN die erstmalige Vermittlung von Kundenterminen mit dem AG. Ein Termin gilt als erfolgreich vermittelt, wenn er erstmalig beim AG im Kalender eingetragen wird. Ein späterer Entfall oder eine Verschiebung des Termins, welche nicht in der Sphäre des AN liegt, beseitigt nicht die erfolgte Vermittlung. Bei der Neukundenakquise ist die gebuchte Akquisezeit jener Zeitraum, in dem die zugesagte Anzahl von Terminen (abhängig vom gebuchten Paket) vermittelt wird. 

 

3 Vertragsdauer und Kündigung  

Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit je nach gebuchtem Paket abgeschlossen. Die Vertragsdauer wird nach Monaten berechnet und beginnt mit der Bestellbestätigung. Der Vertrag endet am Wochentag des Vertragsabschlusses, der so viele Monate in der Zukunft liegt wie gebucht wurden um 24:00 Uhr.  

Wird der Vertrag nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit schriftlich (E-Mail oder Post) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate.  

Das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. 

 

 

4 Mitwirkungspflicht  

Der AG ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der AG ist selbst dafür verantwortlich, ausreichend Zeitkapazitäten für die Abarbeitung der vermittelten Ergebnisse vorzuhalten. Der AN schuldet nicht das tatsächliche Zustandekommen von vermittelten Terminen, insbesondere wenn der Termin an letztlich mangelnder zeitlicher Kapazität des AG (zB zu kurze oder zu wenig verfügbare Zeitfenster scheitert). Der AG schuldet seine Mitarbeit auch bei der Bereitstellung von Inhalten, nämlich insb. Informationen zu seiner Dienstleistung und dem Austausch. 

 

5 Entgelt, Zahlungskonditionen  

Sämtliche Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche der AG zusätzlich zu bezahlen hat. Laufende Zahlungen werden monatlich abgerechnet und werden über SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. vereinbart. Grundsätzlich werden Rechnungen elektronisch gesendet. Der AG stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu. 

 

6 Rücktritt, Verzug  

Gerät der AG mit der Zahlung oder einer Mitwirkungshandlungen in Verzug, steht es dem AN frei, auf Leistung zu bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall schuldet der AG zusätzlich zum Rückstand 75% des Entgeltes, das er bei Erfüllung dem AN zu bezahlen gehabt hätte. Gleiches gilt, wenn der AG unberechtigt vom Vertrag zurücktritt. 

 

7 Gewährleistung und Haftung, laesio enormis  

7.1 Nachbesserung  

Gelingt es dem AN nicht, den geschuldeten Leistungserfolg zu erbringen, steht ihm jedenfalls ein angemessener, mindestens 50% der ursprünglichen Leistungszeit betragender Zeitraum zur Verfügung, seine Leistung nachzuholen oder zu verbessern.  

7.2 Keine Kampagnenerfolgsgarantie  

Der AN schuldet die Erbringung der zugesagten Leistungen, nicht aber einen besonderen wirtschaftlichen Erfolg insb. in Form von Vertragsabschlüssen, Bekanntheitssteigerung, wirtschaftlichen Erfolg oder Umsatzsteigerung. Weiters schuldet der AN bei Terminvermittlungen nicht besondere Eigenschaften, insb. keine besondere Kaufkraft oder Eignung der vermittelten Kontakte.  

7.3 Keine wettbewerbsrechtliche Haftung  

Mit der Freigabe von Informationen übernimmt der AG die alleinige Haftung für den Inhalt. Er bestätigt auch ausdrücklich, sich vorab über wettbewerbsrechtliche, standesrechtliche oder branchenspezifische Beschränkungen der vom AN angebotenen Leistungen informiert zu haben. Der AG hält der AN völlig schad- und klaglos, wenn er aufgrund der vom AN erbrachten Leistungen insb von Mitbewerbern, Verbänden (zB VKI) oder Behörden auf Unterlassung, Schadenersatz, Beseitigung, Widerruf oder ähnliche Rechtsinstrumente in Anspruch genommen oder zu einer Strafe verurteilt wird.  

7.4 Sonstige Haftungsbegrenzung, Anfechtungsausschluss  

Die Haftung des AN für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Personenschäden. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftung ist im Übrigen auf das Dreifache der Netto-Auftragssumme für jenen Leistungsteil beschränkt, in dem das schadensstiftende Verhalten gesetzt wurde.  

Das Rechtsinstitut der laesio enormis ist ausgeschlossen.  

 

8 Gefahrtragung  

Umstände, welche weder der Sphäre des AN noch der Sphäre des AG zuzurechnen sind, liegen im Risikobereich des AG. Dies gilt insbesondere für Fälle der Behinderung der Leistungserbringung sowie für Fälle, in denen die Leistungserbringung aufgrund derartiger Ereignisse gänzlich unmöglich wird. Das geschuldete Entgelt ist demnach insbesondere auch zu bezahlen, wenn der AG ohne Verschulden seinen Geschäftsbetrieb nicht führen kann (zB aufgrund behördlicher Schließung, Krankheit, Pandemie) oder (zB aufgrund eines Stromausfalls, Streiks, aufgrund von Unruhen) auch über längere Zeit die Leistungen des AN nicht in Anspruch nehmen kann.  

Ereignisse der neutralen Sphäre führen auch zu einer Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen des Anbieters.  

 

9 Aufrechnung und Zurückhaltung  

Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen des AN aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche des AG rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder durch den AN anerkannt wurden.  

 

10 Sonstiges  

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.   

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.   

Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind die Gerichte in Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird automatisch durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.